Infolge Verkaufs des Fahrzeuges könne zudem die bisherige Kilometerleistung nicht nachgewiesen werden. Mit dem BMW 2 (Neukauf am 13. Dezember 2018) seien rund 11'700 Kilometer pro Jahr zurückgelegt worden. Aufgrund der bekannten Projektstandorte sowie der gemäss Gerichtspraxis zu berücksichtigenden privaten Fahrleistung, welche in aller Regel mit 5'000 (wenig), 8'500 (normal) oder 12'000 (viel) Kilometern berücksichtigt werde, könne keine Zuweisung an eine rein geschäftliche Nutzung vorgenommen werden.