4.3. 4.3.1. Die Steuerkommission Q._____ ging im Veranlagungsverfahren davon aus, dass anhand der Servicerechnung pro 2019 von Ende November 2018 bis Ende Oktober 2019 rund 10'700 km mit dem neuen Fahrzeug zurückgelegt worden seien. Umgerechnet ergebe sich dadurch eine Gesamtfahrleistung von rund 11'700 km pro Jahr. Gemäss Gerichtspraxis werde bei normalem Gebrauch von einer jährlichen Fahrleistung von rund 8'500 km für private Fahrten ausgegangen. Auch aufgrund der Umsatzquelle des Geschäftsjahres 2018 lasse sich keine überwiegende geschäftliche Nutzung ableiten. Weiter fehle eine Auflistung geschäftlich bedingter Fahrten ab Anschaffung.