4. 4.1. Nachfolgend zu prüfen ist die Frage, ob die vorgenommene Sofortabschreibung auf dem neu erworbenen Fahrzeug BMW 2 geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellt. Dazu ist zunächst zu untersuchen, ob das Fahrzeug zum Geschäftsvermögen oder zum Privatvermögen der Rekurrenten gehört, was auch für die übrigen von den Rekurrenten oder der Einzelunternehmung gehaltenen Fahrzeuge zu beantworten ist (Erw. 4.5. und 4.6.). Daraus folgen die allenfalls erforderlichen Anpassungen von Ge- schäfts- und Privatvermögen (Erw. 4.7.). Anschliessend ist zu prüfen, in welcher Höhe der Fahrzeugaufwand als geschäftsmässig begründeter Aufwand verbucht werden kann (Erw.