1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2018. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. In der Steuerperiode 2018 war der Rekurrent als selbständig erwerbender Architekt tätig. Die Rekurrentin war beim Architekturbüro B._____ ihres Ehemannes angestellt. 2.2. Für die Steuerperiode 2018 deklarierten die Rekurrenten ein steuerbares Einkommen von CHF 362'184.00. Davon fielen CHF 167'614.00 auf die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten. Die Steuerkommission Q._____ nahm hierzu folgende Aufrechnungen vor: