4. Den Einspracheentscheid vom 15. November 2022 (Zustellung am 17. November 2022) haben B._____ und C._____ mit Rekurs vom 15. Dezember 2022 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen den "1. Antrag 1.1 Die Steuerveranlagung 2018 sei mit einem steuerbaren Einkommen in der Höhe von CHF 334'300.00 vorzunehmen, indem folgende, ermessensweise Aufrechnungen zu streichen sind: