2. Gegen die Verfügung vom 20. September 2021 liessen B._____ und C._____ mit Schreiben vom 2. Oktober 2021 Einsprache erheben. Sie stellten dabei die Anträge, dass auf die Aufrechnung der Sofortabschreibung auf dem BMW 2 von CHF 58'700.00, auf die Aufrechnung des Buchgewinnes Überführung BMW 1 ins Privatvermögen von CHF 13'000.00 sowie auf die Aufrechnung im Konto 2005 "Abgrenzung noch nicht geleisteter Arbeiten" von CHF 135'000.00 zu verzichten sei. 3. Mit Entscheid vom 15. November 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.