1. Mit Verfügung vom 20. September 2021 wurden B._____ und C._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 551'000.00 und einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 3'213'00.00 veranlagt. Dabei wurden diverse Aufrechnungen bei den Einkünften aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit von B._____ vorgenommen.