5.5. 5.5.1. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 wurden die Rekurrenten vom Gemeindesteueramt Q._____ zur Einspracheverhandlung vom 28. Januar 2022 eingeladen. Gleichzeitig wurden sie ersucht die Begründung und den Nachweis der Korrektur "Gewinnanteil Fahrschulcenter" früherer Jahre beizubringen. Die doppelte Besteuerung des Gewinns Fahrschulcenter sei lückenlos nachzuweisen mittels der entsprechenden Jahresabschlüsse inklusive Einzelkonti von Fahrschulcenter und Autofahrschule des Rekurrenten sowie den jeweiligen Steuerveranlagungen. Weiter seien allfällig vorhandene weitere Unterlagen, die zur Klärung des Sachverhalts führen könnten, vorzulegen.