4.4.2. In der Einspracheverhandlung brachten die Rekurrenten vor, 2019 sei festgestellt worden, dass der Gewinn in den Vorjahren durch falsche Verbuchungen zu hoch ausgewiesen worden sei und dementsprechend im Kanton S._____ in der Vergangenheit ein zu hoher Gewinn versteuert worden sei. 2019 sei daher eine Korrekturbuchung vorgenommen worden.