fähig, wenn mindestens drei Mitglieder (zwei von der Gemeinde gewählte und die kantonale Steuerkommissärin oder der kantonale Steuerkommissär) an der Sitzung teilnehmen (§ 61 Abs. 2 Satz 1 StGV). 3.2.2. Aus dem Protokoll der Sitzung der Steuerkommission Q._____ vom 24. Oktober 2022 ergibt sich, dass die kantonale Steuerkommissärin, die Leiterin des Gemeindesteueramtes Q._____ (von Gesetzes wegen Mitglied der Steuerkommission) und zwei von der Gemeinde gewählte Mitglieder an der Einspracheverhandlung und Folge dessen an der Beurteilung der Einsprache am gleichen Tag anwesend waren. Die Steuerkommission Q._____ war demnach korrekt zusammengesetzt.