Der Einsprache-Entscheid vom 24. Oktober 2022 sei aufzuheben. Das steuerbare sowie das satzbestimmende Einkommen sei um CHF 20'886 zu reduzieren, und zwar sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie für die Direkte Bundessteuer, jeweils für das Jahr 2019. Dies alles unter Kostenfolge (inkl. Parteientschädigung) zu Lasten der Steuerverwaltung Q._____" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 6. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses.