Das steuerbare Einkommen sei um CHF 25'286 zu reduzieren. Auf die Aufrechnungen aus selbständiger Erwerbstätigkeit sei zu verzichten." 3. Am 24. Oktober 2022 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 24. Oktober 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 24. Oktober 2022 (Zustellung am 16. November 2022) haben A._____ und B._____ mit Einsprache (recte: Rekurs) vom 14. Dezember 2022 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen die "Anträge