10.2. Aus der Jahresrechnung 2009 geht hervor, dass die Geschäftstätigkeit der EU E._____ im Handel mit [...] liegt. Weiter ist der Jahresrechnung 2009 das Vorhandsein von Warenvorräten und somit eines Lagers in W._____ zu entnehmen. Aus den Akten geht nicht hervor, welche Bedeutung das Lager in W._____ für die Geschäftstätigkeit der EU E._____ hat. Insbesondere ist nicht ersichtlich, ob es sich lediglich um ein Abstelllager oder um ein Kommissionierungslager handelt. Allein die Tatsache, dass die EU E._____ ein Lager in W._____ besitzt, vermag noch keinen - 14 -