8.3. Mit der Besteuerung der Betriebsaktiven sowie des Einkommens des Rekurrenten aus selbständiger Erwerbstätigkeit (EU E._____) durch den Kanton Aargau droht – wird von einem Geschäftsort der EU E._____ in W._____ ausgegangen – für das Steuerjahr 2009 eine virtuelle Doppelbesteuerung. Es ist nachfolgend zu prüfen, ob sich in W._____ ein Geschäftsort oder eine Betriebsstätte befindet. Unbestritten ist, dass sich das Hauptsteuerdomizil des Rekurrenten in Q._____ befindet.