Da der Kanton S._____ die Betriebsaktiven und die Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten an den Kanton Aargau ausgeschieden und nur der Kanton Aargau diese auch effektiv besteuert haben, liegt keine aktuelle Doppelbesteuerung vor. Sollte die Steuerhoheit über die Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit aber beim Kanton S._____ liegen, so wäre eine virtuelle Doppelbesteuerung gegeben.