7. 7.1. Im Rekursverfahren lässt der Rekurrent erstmals eine Doppelbesteuerung der Einkünfte aus selbstständiger Haupterwerbstätigkeit und deren Gewinnungskosten sowie der Geschäftsaktiven der EU E._____ geltend machen. Der Rekurrent lässt ausführen, der Kanton Aargau habe für die Jahre 2009 - 2013 weder das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, noch die Mieterträge und das Geschäftsvermögen (ohne Liegenschaften) dem Kanton S._____ zugewiesen. Der Kanton Aargau habe diese Einkommensund Vermögenswerte mit der Steuerausscheidung für sich beansprucht. Einzig der Vermögenswert der Liegenschaften sei dem Kanton S._____ zugewiesen worden.