6. Im Einspracheverfahren liess der Rekurrent zwar einzelne Positionen der Veranlagungsverfügung vom 21. Juli 2020 rügen. Ein Verstoss gegen das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot wurde jedoch nicht geltend gemacht. Dementsprechend wurden von der Steuerkommission Q._____ in ihrem Einspracheentscheid vom 8. November 2022 keine Ausführungen zu einer allfälligen Verletzung des Doppelbesteuerungsverbotes gemacht.