5.2. Der Rekurrent war 2009 Inhaber der nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung E._____ (nachfolgend: EU E._____). Gemäss Jahresrechnung besteht die Geschäftstätigkeit der EU E._____ im An- und Verkauf von [...]. In W._____ besitzt die EU E._____ ein Warenlager. 5.3. In W._____ besitzt der Rekurrent an der Z-Strasse und an der X-Strasse Liegenschaften. -7- 5.4. Mit Veranlagungsverfügung vom 21. Juli 2020 wurden Betriebsaktiven der EU E._____ sowie der Reingewinn der EU E._____ (inkl. Vermögensertrag) vollumfänglich im Kanton Aargau besteuert (vgl. Steuerausscheidung Steuerperiode 2009 Kanton Aargau).