10. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen bei den Gemeindesteuerämtern Q._____ und U._____ sowie bei der Steuerverwaltung S._____ vorgenommen. -6- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2009. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).