Auf die Begründung wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. 7. 7.1. Mit Schreiben vom 12. Januar 2023 liess A._____ den Rekurs ergänzen und beantragen, "diesen Fall vorerst zu sistieren damit wir in den Folgeperioden 2011 - 2013 zusammen mit dem Steueramt Q._____ zu einer gesetzmässigen Steuerausscheidung gelangen die zu keiner Doppelbesteuerung führt." Es wurde sodann ausgeführt, es werde nur die Ausscheidung der unbestrittenen Steuerfaktoren beanstandet. 7.2. Mit E-Mail des Abteilungspräsidenten des Spezialverwaltungsgerichtes vom 13. Januar 2023 wurde eine Sistierung vorerst abgelehnt.