6.2. Das Spezialverwaltungsgericht hat die "Einsprache" vom 8. Dezember 2022 als Rekurs entgegengenommen. Es werden folgende Anträge gestellt: "1. Die Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit und deren Gewinnungskosten seien für alle Steuerjahre 2009 - 2013 zu 100% an den Geschäftsort W._____, Kanton S._____ auszuscheiden. 2. Die Geschäftsaktiven seien für alle Steuerjahre 2009 - 2013 zu 100% an den Geschäftsort W._____, Kanton S._____ auszuscheiden. 3. Die Steuerausscheidungen für die Steuerjahre 2009 - 2013 seien entsprechend anzupassen."