1. Mit Verfügung vom 21. Juli 2020 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 165'800.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 226'900.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 263'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 568'000.00) veranlagt. Mit der Steuerausscheidung wurden Liegenschaftseinkommen und - vermögen an den Kanton R._____ sowie Liegenschaftsvermögen an den Kanton S._____ ausgeschieden. Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wurde vollumfänglich im Kanton Aargau besteuert.