6. 6.1. Der Rekurrent führt zur Abblindung des Kaminabzugs im Rekurs das Folgende aus: "Es handelt sich um den altersbedingten Ersatz der seit dem Umbau anno 1981 bestehenden Abblindung des damals erstellten zweiten Kaminabzugs. Dieser war für den eventuellen späteren Einbau eines zweiten Schwedenofens vorgesehen, auf den dann jedoch verzichtet wurde. Anlässlich der Umbauarbeiten 2016/2019 zeigte sich, dass diese Abblindung nicht mehr dicht war. Zur Vermeidung eindringender Feuchtigkeit in diesen Kaminabzug musste die Abblindung deshalb erneuert werden."