4.3.2. Beim Hinweis "kein Unterhalt" handelt es sich nicht um eine Begründung, sondern um die rechtliche Beurteilung der geltend gemachten Kosten. Dem Einspracheentscheid kann der Grund, warum es sich nach Auffassung der Steuerkommission Q._____ nicht um Unterhalt handelt, nicht entnommen werden. Erst durch Konsultation der vom Rekurrenten erstellten und der Steuererklärung beigelegten Aufstellung "Unterhalt R-Strasse 65a/b 2019" ist aufgrund einer Handnotiz ersichtlich, dass die Steuerkommission Q._____ der Auffassung ist, dass die Abblindung neu angebracht wurde, -5-