"Es seien die Liegenschaftsunterhaltskosten für die Liegenschaft an der R- Strasse 65 a/b neu zu beurteilen." 3. Mit Entscheid vom 6. Oktober 2022 reduzierte die Steuerkommission Q._____ in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen von CHF 68'600.00 auf CHF 63'359.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 6. Oktober 2022 (Versanddatum 23. November 2022) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 10. Dezember 2022 (Postaufgabe am 12. Dezember 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er beantragt, es seien zusätzliche Liegenschaftsunterhaltskosten von total CHF 688.35 zum Abzug zuzulassen.