9. 9.1. Es ist festzuhalten, dass die Rekurrenten mit der Einsprache Anträge gestellt haben. In materieller Hinsicht wurde jedoch nur der Kinderabzug ausdrücklich erwähnt und gerügt, die Berechnung des selbständigen Einkommens durch die Steuerkommission Q._____ sei nicht nachvollziehbar. In formeller Hinsicht wurde eine Besprechung mit dem zuständigen LE KStA verlangt. Jedoch fehlten jegliche Unterlagen, insbesondere die Steuererklärung 2020 mit dazugehörigen Belegen, die überhaupt erst eine Überprüfung der Ermessensveranlagung erlaubt hätten.