6. 6.1. Die Rekurrenten reichten am 16. März 2022 eine Einsprache ein. Mit der Einsprache führten die Rekurrenten lediglich aus, die Berechnung des selbständigen Erwerbseinkommens könne nicht nachvollzogen werden. Die Einsprache könne daher nicht detailliert begründet werden. Weiter wurde eine Besprechung mit dem zuständigen LE KStA als notwendig erachtet. Es wurden weder eine Steuererklärung noch sonst Unterlagen beigelegt.