4.2. Die Steuerkommission Q._____ hat mit definitiver Steuerveranlagung vom 22. Februar 2022 insbesondere auch das selbständige Erwerbseinkommen des Rekurrenten nach Ermessen auf CHF 370'000.00 festgelegt. Diese Einkünfte setzen sich zusammen aus dem Reingewinn aus der Einzelunternehmung von CHF 120'000.00 sowie der "Auflösung Vorschuss Vorkaufsvertrag Parz. aaa" von CHF 250'000.00. Dabei wurde die "Auflösung der Schuld aus dem Kaufrechtsvertrag vom tt.mm. 2010 mit Ablauf per tt.mm. 2020" berücksichtigt (vgl. Veranlagungsdetails, Bemerkungen zur Steuerveranlagung vom 22. Februar 2022).