Die Mahnung ist durch eingeschriebenen Brief oder gegen Empfangsbestätigung zuzustellen. § 65 Abs. 4 StGV findet nicht ausschliesslich hinsichtlich der Einreichung von Steuererklärungen und Beilagen, sondern auch in Bezug auf die Säumnis von Handlungen aufgrund der allgemeinen Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen Anwendung (VGE vom 3. April 1996 [BE.94.00169]). 4. 4.1. Die Rekurrenten haben trotz Mahnung vom 16. August 2021 und letzter Mahnung vom 6. Oktober 2021 mit Hinweis auf die Säumnisfolgen die Steuererklärung 2020 nicht eingereicht. In der Folge hat die Steuerkommission Q._____ zu Recht eine Ermessensveranlagung vorgenommen.