Schuld aus Kaufrechtsvertrag vom tt.mm. 2010 mit Ablauf per tt.mm. 2020" ergibt sich zudem eine klare Begründung für den Einbezug von CHF 250'000.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Ob die Begründung richtig war/ist, braucht an dieser Stelle nicht geprüft zu werden. 3. 3.1. Nach § 190 Abs. 1 StG prüft die Steuerbehörde die Steuererklärung und nimmt die erforderlichen Untersuchungen vor. Hat die steuerpflichtige Person trotz Mahnung ihre Verfahrenspflichten nicht erfüllt oder können die Steuerfaktoren mangels zuverlässiger Unterlagen nicht einwandfrei ermittelt werden, wird die Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen vorgenommen (§ 191 Abs. 3 StG).