- Es wird der Antrag gestellt, die Steuerveranlagung 2020 des Steueramtes vom 22. Februar 2022 aufzuheben. Die Behörde hat den Sachverhalt, was die Anzahlung von CHF 250'000.00 betrifft und die Umsetzung des Kaufvertrages zivil- und steuerrechtlich zu würdigen, unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und den Ausführungen im Vorvertrag vom tt.mm. 2010. - Die Umzonung, als Voraussetzung für die Umsetzung des Vertrages wird aktuell vorgenommen. Damit ist zwingend die im Vertrag vorgesehene Frist vom tt.mm. 2025 zu beachten."