6. Den Einspracheentscheid vom 10. November 2022 (Zustellung gleichentags) liessen A._____ und B._____ mit Rekurs vom 12. Dezember 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weitergeziehen. Sie liessen folgende Anträge stellen: -3- "- Die Aufrechnung von CHF 250'000.00 ist nicht Gegenstand einer ermessensweisen Veranlagung. Der Entscheid des Steueramtes, nicht auf die ermessensweise Veranlagung einzutreten ist falsch.