Die Kinderabzüge für C._____ sind gerechtfertigt und sind als Abzug zuzulassen." 3. Mit Schreiben vom 31. März 2022 machte das Regionale Steueramt Q._____ (nachfolgend: GStA Q._____) A._____ und B._____ auf den Nachweis der offensichtlichen Unrichtigkeit nach § 193 Abs. 3 StG aufmerksam und gewährte eine Frist von 5 Tagen, um die notwendigen Beweismittel einzureichen. 4. Am 28. April 2022 fand eine Besprechung zwischen dem Landwirtschaftsexperten (LE) des Kantonalen Steueramtes (KStA) und A._____ statt. A._____ reichte Unterlagen ein. 5. Mit Entscheid vom 10. November 2022 trat die Steuerkommission Q._____ nicht auf die Einsprache ein.