1. Mit Verfügung vom 22. Februar 2022 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 432'080.00 veranlagt. Das steuerbare Einkommen wurde nach Ermessen festgelegt, wobei unter anderem eine "Aufrechnung Auflösung Schuld aus Kaufrechtsvertrag vom tt.mm. 2010 mit Ablauf per tt.mm. 2020" vorgenommen wurde. 2. Gegen die Verfügung vom 22. Februar 2022 erhob A._____ mit Eingabe vom 16. März 2022 Einsprache und stellte den "Antrag: Die Berechnung meines selbständigen Einkommens kann ich nicht nachvollziehen. Ich verlange eine Besprechung mit dem zuständigen Landwirtschaftsexperten.