Der Steuerwert des Anteilscheins des Rekurrenten an der B._____ GmbH per 31. Dezember 2018 beträgt demnach nicht CHF 463'000.00, sondern lediglich CHF 231'500.00 (50 % von CHF 463'000.00). 5.9. In teilweiser Gutheissung des Rekurses ist somit das steuerbare Vermögen gemäss Verfügung vom 22. März 2022 von CHF 521'928.00 um CHF 231'500.00 auf CHF 290'428.00 herabzusetzen. - 16 - 6. 6.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegt der Rekurrent zu rund 20 %. Er hat daher 80 % der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG). Der Rest wird auf die Staatskasse genommen.