Sodann kann bei Start-ups nicht auf den von Investoren bei Finanzierungsrunden bezahlten Preis abgestellt werden (E. 5.4.2.). Vorliegend ist dies kein Thema, da eine solche Finanzierungsrunde im Zusammenhang mit der Zweckänderung der B._____ GmbH ausblieb. 5.4.6. Eine Aufbauphase der B._____ GmbH, welche eine Bewertung zum Substanzwert zulässt, ist somit zu verneinen. - 14 -