Aus diesem Grund könne nicht die normale Formel mit Ertragsrechnung der letzten beiden Jahre angewendet werden. Vielmehr sei der Substanzwert, das heisst das Stammkapital von CHF 20'000.00 erhöht um allfällige stille Reserven für den Vermögenssteuerwert beizuziehen (vgl. Rekurs und Replik). 5.4.2. Dienstleistungsgesellschaften (auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sind in der Regel für das Gründungsjahr und die Zeit der Aufbauphase nach dem Substanzwert zu bewerten. Sobald repräsentative Geschäftsergebnisse vorliegen, sind die Bewertungsregeln gemäss RZ 34 ff. anzuwenden (KS Nr. 28 RZ 32 und 49).