5.4. 5.4.1. Der Vertreter beantragt, dass die Beteiligung des Rekurrenten an der B._____ GmbH nach dem Substanzwert zu bewerten sei. Die B._____ GmbH habe per August 2018 eine neue Tätigkeit aufgenommen, nämlich die Unterstützung und Beratung der K._____, einerseits in der Suche nach Investoren, andrerseits in Coaching und Beratung des Boards dieser Gesellschaft, inkl. Einsitznahme im Board dieser Gesellschaft. Sämtliche Erträge der B._____ GmbH ab August 2018 stammten aus dieser neuen Tätigkeit, weshalb von einer Start-up-Gesellschaft zu sprechen sei. Aus diesem Grund könne nicht die normale Formel mit Ertragsrechnung der letzten beiden Jahre angewendet werden.