Kommentar 2023 RZ 7). Beim Reingewinn aufzurechnen sind die der Erfolgsrechnung belasteten, steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen (z.B. offene und verdeckte Gewinnausschüttungen; KS Nr. 28 RZ 9). Mit der "Praktikermethode" lässt sich der Unternehmenswert objektiv ermitteln, sofern keine massgebliche Handänderung unter unabhängigen Dritten stattgefunden hat (Bundesgerichtsurteil vom 15. September 2022 [2C_59/2022] E. 2.5.1.). 5.3. Das Kantonale Steueramt hat den Unternehmenswert der B._____ GmbH bzw. den Steuerwert pro Titel per 31. Dezember 2018 wie folgt berechnet: [...] [...] - 12 -