5.2.4. Der Unternehmenswert ergibt sich nach dem KS Nr. 28 aus der zweimaligen Gewichtung des Ertragswerts und der einmaligen Gewichtung des Substanzwerts zu Fortführungswerten, was als Standardmethode oder auch als "Praktikermethode" bezeichnet wird (KS Nr. 28 Randziffer [RZ] 34). Gemäss dem vom Kanton Aargau gewählten Modell 1 ist als Ertragswert der kapitalisierte ausgewiesene Reingewinn der zwei letzten vor dem massgebenden Bewertungsstichtag abgeschlossenen Jahresrechnungen heranzuziehen, wobei der Reingewinn des letzten Geschäftsjahrs doppelt gewichtet wird (KS Nr. 28 RZ 7, 8, 34 und 35; Kommentar 2023 RZ 7).