7'000.00 lässt sich weder entnehmen, wie sich dieses Honorar berechnet noch welche Leistungen dafür erbracht wurden. Als das Kantonale Steueramt daraufhin einen detaillierten Arbeitsrapport sowie eine Kopie des Arbeitsvertrags mit E._____ verlangte, führte die Vertreterin der B._____ GmbH in einer E-Mail vom 4. Juli 2021 aus, dass kein Arbeitsrapport existiere. E._____ habe der B._____ GmbH als Freelancer Kunden zugeführt. E._____ sei nicht von der B._____ GmbH angestellt gewesen, sondern habe als Selbständigerwerbender Rechnung gestellt.