4.4. 4.4.1. Der Vertreter führt im Rekurs aus, dass die Zahlungen der B._____ GmbH von CHF 40'246.00 an E._____ keine verdeckten Gewinnausschüttungen seien. E._____ habe für die B._____ GmbH gearbeitet und Dienstleistungshonorar für die Tätigkeit in S._____ und Provisionen aus Aktienverkäufen zugute gehabt.