3.2. Der Steuerwert des Stammanteils des Rekurrenten an der B._____ GmbH ist nachfolgend unter E. 5. zu prüfen. Da selbst unter Ausklammerung eines diesbezüglichen Steuerwerts von CHF 463'000.00 ein Reinvermögen von CHF 158'928.00 bzw. nach Abzug des steuerfreien Betrags von CHF 100'000.00 (§ 54 Abs. 1 lit. b StG) ein steuerbares Vermögen von CHF 58'928.00 resultiert (vgl. Veranlagungsdetails), macht der Rekurrent implizit geltend, dass auch weitere Vermögenswerte von mindestens CHF 58'928.00 nicht vorhanden seien bzw. nicht der Vermögenssteuer unterliegen würden (E. 2.5.). Diesbezüglich enthält der Rekurs keine Ausführungen.