2.5. Die Vorinstanz hat beim steuerbaren Einkommen des Rekurrenten in der Steuerperiode 2018 geldwerte Leistungen von CHF 26'069.00 (E. 2.3.1. und E. 2.4.) aufgerechnet und als qualifizierten Beteiligungsertrag besteuert. Der Rekurrent beantragt, dass auf diese Aufrechnung zu verzichten sei. Im Weiteren ist der Rekurrent nicht damit einverstanden, dass die Vorinstanz seine Beteiligung an der B._____ GmbH bei der Vermögenssteuer mit einem Steuerwert von CHF 463'000.00 berücksichtigt. Er beantragt, dass das steuerbare Vermögen mit CHF 0.00 zu veranlagen sei.