2.3. 2.3.1. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2021 wurde die B._____ GmbH vom Kantonalen Steueramt, Sektion juristische Personen, für die Steuerperiode 2018 zu einer Gewinn- und Kapitalsteuer von CHF 13'426.55 veranlagt. Das Kantonale Steueramt ging dabei von einem steuerbaren Reingewinn von CHF 144'449.00 aus, indem es zum Verlust von CHF 7'639.00 gemäss Erfolgsrechnung 2018 folgende Aufwände als verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter oder ihnen nahestehende Personen aufrechnete: