2. 2.1. 2.1.1. Der Rekurrent war im Jahr 2018 und ist bis heute einzelzeichnungsberechtigter Gesellschafter und Geschäftsführer der B._____ GmbH. Er hält seit dem tt.mm.2018 einen Stammanteil von CHF 10'000.00; zuvor hielt er einen Stammanteil von CHF 19'000.00 sowie einen Stammanteil von CHF 1'000.00 (vgl. Handelsregisterauszug; Stellungnahme des Kantonalen Steueramtes, Sektion juristische Personen vom 30. Mai 2022 zur Einsprache). D._____ (auch D._____ genannt) ist seit dem tt.mm.2018 ebenfalls Gesellschafter der B._____ GmbH mit einem Stammanteil von CHF 10'000.00 (vgl. Handelsregisterauszug).