"1. Die angefochtene Veranlagung die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 betreffend sei zu berichtigen, insoweit als der qualifizierte Beteiligungsertrag von CHF 26'000 gestrichen und mit Null Franken veranlagt wird mit der Folge, dass das Einkommen des Rekurrenten mit CHF 67'800 satzbestimmend ist und als zweites auch das steuerbare Vermögen mit Null Franken veranlagt wird. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zulasten der Gemeinde Q._____ 3. Schliesslich seien die Erfolgsrechnungen der B._____ durch das Steueramt Q._____ mitsamt den Steuererklärungen dem Unterzeichneten im Sinne von -3-