8.5. 8.5.1. Was schliesslich die Mittelverwendung betrifft, so wurde die bereinigte Vermögenszunahme von CHF 1'897.00 übernommen. 8.5.2. Für die Position "Wohnungsmiete (ortsübliche Miete)" hat die Steuerkommission S._____ CHF 12'000.00 als geschätzten Mietzins für eine ortsübliche kleinere Wohnung von monatlich CHF 1'000.00 eingesetzt. Der Rekurrent macht dazu geltend, es existiere kein Mietvertrag, da er im Haus der Mutter unentgeltlich gelebt habe. Er habe die Mutter in ihrer Liegenschaft in S._____ gepflegt und keine Lohnzahlung für die Pflegeleistung erhalten. - 18 -