8.4.4. Die Vermögensentwicklung und die daraus sich ergebende Vermögensabnahme von CHF -2'216.00 wurde von der Steuerkommission S._____ korrekt berechnet. Bei den Lebensversicherungen ist die Steuerkommission S._____ zu Bewertungsdifferenzen zwischen 2018 und 2019 von CHF 4'113.00 (CHF 196'823 - CHF192'710.00) gelangt. Dies führt in Addierung mit der Vermögensabnahme zu einer (korrekten) bereinigten Ver- mögens-Zunahme von CHF 1'897.00. Dies ist nicht zu beanstanden. 8.4.5. Für die Mittelherkunft verwendete die Steuerkommission S._____ bei den Einkünften zu Recht die vom Rekurrenten deklarierte Leibrente von CHF 6'205.00.