Die Steuerkommission S._____ hat daher zu Recht zum Mittel des Vermögensvergleiches gegriffen, um die Einkommensfaktoren zu ermitteln. 7.3. 7.3.1. Gegen Veranlagungen kann Einsprache erhoben werden (§ 192 Abs. 1 StG). Die Einsprache muss einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, gegen welche Punkte der Veranlagung sich die Einsprache richtet. Zudem soll die Einsprache eine Begründung enthalten (§ 193 Abs. 1 StG).